Infolgedessen erscheint eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen angemessen. Diese ist im Umfang 10 Strafeinheiten an die Freiheitsstrafe von gut 39 Monaten anzurechnen. Im Ergebnis wird die Einsatzstrafe für den Menschenhandel von gut 18 Monaten auf 18 Monaten reduziert und für den Strafrest eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen ausgesprochen. 25.2 Asperation für die Widerhandlung gegen das Ausländergesetz