Zwar ist der Beschuldigte Vater von zwei Kindern und sieht er sich mit einer mehrjährigen, unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe konfrontiert, was für seine Familie fraglos eine gewisse Härte bedeutet. Nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung reicht eine solche Fallkonstellation jedoch klarerweise nicht aus, um bereits von einer besonderen Strafempfindlichkeit ausgehen zu können. Die Täterkomponente ist neutral zu gewichten. 8.4. Fazit Im Ergebnis sind demnach sämtliche Täterkomponenten neutral zu gewichten.