Vielmehr hat er sich vor allem selber bemitleidet und als Opfer dargestellt. Ausserdem ist er regelmässig zum Gegenangriff übergegangen und hat mehrfach versucht, die Privatklägerin möglichst in einem schlechten Licht darzustellen. Im Übrigen versuchte er im Laufe des Strafverfahrens auch mehrfach, über seine Familienangehörigen zum Nachteil der Privatklägerin Kollusionshandlungen vorzunehmen (pag. 11242 ff.). 8.3. Strafempfindlichkeit