65 8.1. Vorleben und persönliche Verhältnisse Zur Person des Beschuldigten finden sich in den amtlichen Akten vergleichsweise nur spärliche Hinweise. Es kann im Wesentlichen auf pag. 648 ff. verwiesen werden. Er ist im schweizerischen Strafregister bisher nicht verzeichnet (pag. 648). Nach eigenen Angaben ist er grundsätzlich in geordneten und zumindest nicht ärmlichen Verhältnissen in F.________ aufgewachsen. Er ist verheiratet und heute Vater von zwei Kindern. Zwischenzeitlich lebte und arbeitete offenbare mehrere Jahre lang in S.________.