Entsprechend erscheint für die Förderung der Prostitution eine Strafe von 8 Monaten als verschuldensadäquat. Aufgrund des engen Zusammenhangs zum Menschenhandel ist die Strafe mit einem Asperationsfaktor von 50 % zu berücksichtigen. Die Einsatzstrafe von gut 18 Monaten wird somit um 4 Monate auf gut 22 Monate erhöht. Ist, wie vorliegend, zusätzlich zur Freiheitsstrafe zwingend auch eine Geldstrafe auszusprechen (Art.