Auch intervenierte der Beschuldigte nicht, als sie zur Polizei wegen des Diebstahls ging, was doch sehr auffällig in einem solchen Fall ist und seine eigene Unerfahrenheit aufzeigt. Die Privatklägerin musste zwar ihre Einnahmen rapportieren, übergab aber bis zuletzt gemäss eigenen Aussagen keinen einzigen Franken dem Beschuldigten oder seiner Ehefrau. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und es wäre wiederum für ihn möglich gewesen, von der Tat abzusehen, zumal er auch nicht unter einer finanziellen Not litt (auch aufgrund der Tätigkeit seiner Ehefrau).