Wie das Beweisergebnis zeigte, brachte der Beschuldigte die Privatklägerin in die Schweiz und veranlasste sie dazu, sich im T.________ H.________ vorzustellen, um dort als Prostituierte zu arbeiten. Der Beschuldigte wusste, dass sich die Privatklägerin ohne gültigen Aufenthaltsstatus in der Schweiz aufhielt und schliesslich der Prostitution ohne erforderliche Bewilligung nachging. Sein eigentliches Ziel war,