58 Ein Fragezeichen ist aber bei den übrigen Punkten in der Anklageschrift zu setzen: K.________ war nicht zuständig für die Zimmmerzuteilung im Hotel T.________, so erklärte die Privatklägerin selbst, das Zimmer habe ihr AD.________ gezeigt (pag. 338 Z. 859), die von ihrer Bekanntschaft mit K.________ nichts wissen sollte.