aStGB auch Personen strafrechtlichen Schutz, die aufgrund ihrer ausweglosen oder gar verzweifelten wirtschaftlichen und sozialen Lage in ihrem Herkunftsland bereit sind, auf ihre Handlungsfreiheit zeitweise zu verzichten, um als Prostituierte arbeiten zu können (BGE 129 IV 81 E. 1.4). Gemäss der Anklageschrift soll der Beschuldigte gemeinsam mit seiner Ehefrau die Privatklägerin veranlasst haben, im Hotel T.________ H.________ als Prostituierte zu arbeiten. Dabei hätten sie sich der Drohungen, ihrer Abhängigkeit, Naivität und finanzielle Bedürftigkeit zu Nutze gemacht. Zudem habe die Privatklägerin kein Deutsch gekonnt. Im T.________ H.______