57 sich allein vermag den Tatbestand nicht zu erfüllen. Das blosse Mitverdienen kann nicht tatbestandsmässig sein, vielmehr muss ein Zuführen oder Festhalten gegen den Willen der Prostituierten, etwa durch Ausnützen einer Machtstellung oder durch einen gewissen Druck hinzukommen, die Handlungsfreiheit der Prostituierten muss beeinträchtigt werden. Von Art.