___ erzählte der Beschuldigte der Privatklägerin von anderen Frauen, die er nach S.________ gebracht haben soll und dass diese Frauen ihm, wie sie, auch 50 % ihrer Einnahmen abgeben mussten. Weiter drohte er damit, sie in F.________ an andere Leute zu verkaufen, sollte sie hier als Prostituierte nicht akzeptiert werden und keine Arbeitsbewilligung erhalten. Auch erklärte er ihr, dass sie ihm die aufgelaufenen Schulden von mindestens CHF 2'100.00 zurückzahlen müsse, bevor sie überhaupt 50 % ihrer Einnahmen für sich behalten könne. Das Ehepaar A K.________ veranlasste die Privatklägerin zu einem Vorstellungsgespräch im T.________ H.________, um sie der Prostitution zuzuführen.