Indessen kam es auch schon zu ersten Auseinandersetzungen, bei welcher der Beschuldigte das Handy der Privatklägerin zerstörte. Der Beschuldigte organisierte dann die Reise in die Schweiz mit dem Reisebus. Am 19. September 2013 in der Schweiz angekommen, wurden die beiden von K.________, der Ehefrau des Beschuldigten, erwartet und in ein Hotel nach G.________ begleitet. Die Privatklägerin kannte sich in der Schweiz nicht aus und hatte hier keine Bekannten. Im Hotel in G.________ erzählte der Beschuldigte der Privatklägerin von anderen Frauen, die er nach S.________ gebracht haben soll und dass diese Frauen ihm, wie sie, auch 50 % ihrer Einnahmen abgeben mussten.