55 lernte und zu ihr ein Vertrauensverhältnis aufbaute. Da er genau wusste, dass die Privatklägerin aus äusserst schwierigen familiären und finanziellen Verhältnissen stammte und keinen Lehrabschluss besass, überredete er sie nach ihrem 18. Geburtstag mit ihm in die Schweiz zu kommen, um hier möglicherweise als Prostituierte zu arbeiten. Bereits in F.________ bestand zwischen den Parteien eine sexuelle Beziehung, die aber beiderseits gewollt war. Indessen kam es auch schon zu ersten Auseinandersetzungen, bei welcher der Beschuldigte das Handy der Privatklägerin zerstörte.