54 Prostituierte befinden kann, insbesondere, wenn sie sich ins Ausland begeben hat, ist der Begriff der tatsächlichen Zustimmung restriktiv auszulegen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung muss diese Einwilligung als Rechtfertigungsgrund grundsätzlich vor der Tat – ausdrücklich oder konkludent – erteilt worden sein. Zudem muss sie freiwillig und in Kenntnis der wesentlichen Umstände erfolgen, d.h. die einwilligende Person musste den Wert des betreffenden Gutes oder Interesses, die Folgen und Risiken oder allfällige Alternativen ihrer Entscheidung erfassen können