163) in Einklang steht. Anders als beim Oralverkehr liegen bezüglich des Vergewaltigungsvorwurfs keinerlei präzise und/oder konstante Aussagen vor. Wenn eine Vergewaltigung vor dem erzwungenen Geschlechtsverkehr stattgefunden haben soll, so spricht die Feststellung, wonach die Privatklägerin sitzend auf dem Bett am Kopf gepackt worden sei,