11312 Z. 21 ff.). Dann sei die Geschichte mit den Läusen gewesen und am nächsten Tag hätten sie [der Beschuldigte und seine Frau] zusammen telefoniert und sie seien zu dritt zu einem Cabaret gegangen. Danach seien sie zurück zum Hotel, K.________ sei arbeiten gegangen und sie sei allein mit dem Beschuldigten im Hotel geblieben und es sei zu «normalen Geschlechtsverkehr» ohne ihr Einverständnis und zu Oralsex gekommen (pag. 11312 f.). Dann hätten sie geschlafen und am nächsten Morgen hätte sie Frühstück gemacht und der Beschuldigte habe sie zum Hotel in H.________ zum Vorstellungsgespräch gebracht (pag. 11314 Z. 9 ff.).