51 gerin nicht mehr an das Datum erinnern, es könnte in der ersten Nacht gewesen sein und es sei nicht so spät gewesen, eher am Abend (pag. 336 Z. 766, Z. 769). Anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung schilderte sie dann, dass sie in G.________ angekommen seien, am dritten oder am nächsten Tag sei sie zusammen mit ihm und ihr nach draussen gegangen (pag. 11311 Z. 35 ff.; pag. 11312 Z. 1 ff.). Sie könne sich nicht mehr genau daran erinnern, was an welchem Tag passiert sei (pag. 11312 Z. 21 ff.).