Indessen ist hier gerade auffällig, dass der erzwungene Geschlechtsverkehr in ihrer eigenen schriftlichen Erzählung fehlt und auch im Ablauf nicht wirklich hineinpasst. Weder konnte sie die verschiedenen Positionen umschreiben noch den Zwang, noch wie lange der Geschlechtsverkehr gedauert habe. Oberinstanzlich sprach sie dann von keinem Zwang mehr. Dahingegen ist der Ablauf, wie sie ihn schriftlich festgehalten hatte, nämlich dass sie sich schlafen stellte, er sich abzog, zu ihr trat und ihren Kopf packte, als sie verneinte, in sich stimmig und von ihr auch immer wieder gleich wiedergegeben worden.