Diese Elemente lassen sich indessen beim angeblich erzwungenen Geschlechtsverkehr, der vorher geschehen sein soll, nicht finden. Auffällig ist, dass sie diesen im handschriftlichen Bericht auf F.________ nicht erwähnte. Hier schrieb sie ganz klar davon, dass er mit ihr habe schlafen wollen, sie sich jedoch schlafend gestellt habe. Er habe dann alleine während ca. 20 Minuten den Pornofilm geschaut, sich dann ausgezogen, sei zu ihr gekommen und habe ihr gesagt, sie solle Oralsex machen und nicht dauernd kommentieren, was er ihr sage. Dann habe er ihren Kopf gepackt und sie fast erstickt.