Die Tatsache, dass sie die Vorfälle indessen nur schriftlich wiedergeben wollte, ist nicht so gravierend, wurden ihr doch danach noch viele Fragen dazu gestellt und konnte auch die Verteidigung Fragen stellen. Indessen sind, wie bereits oben dargelegt, viele Ungenauigkeiten und auch Widersprüche in ihren Aussagen feststellbar, dies jedoch nicht zum erzwungenen Oralverkehr, welcher auffällig konstant und immer gleich geschildert wurde. Der Ablauf, vorher und nachher, wurde indessen nicht so konstant geschildert, wie dies die Vorinstanz festhielt. Dass die Privatklägerin eine Skizze des Zimmers anfertigte (pag.