Der Beschuldigte wies alle Vorwürfe weit von sich und brach gleich in Tränen aus, als er zum ersten Mal damit konfrontiert wurde (pag. 205 Z. 303). Die Beteuerungen, er sei ein ehrlicher Mann und auch nur deshalb habe er seine Frau zurückgenommen sowie die Tränen wirken sehr aufgesetzt. Auf erneuten Vorhalt reagierte er dann aufgebracht (pag. 210 Z. 493), um dann wiederum zu weinen (pag. 211 Z. 505). Schliesslich wies er die Vorwürfe zurück, indem er die Privatklägerin als minderwertig bezeichnete: «Sie war eine derartige Frau, dass ich sie nicht einmal hätte anfassen wollen» (pag. 211 Z. 511 f.).