Indessen spricht die Privatklägerin selbst in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. Mai 2019 erstmals von einem Club einer Thailänderin, die sie nicht genommen habe, weil sie zu jung gewesen sei und keinen Pass gehabt habe. Diese Aussagen bestätigt sie dann in der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlung und erklärte, sie seien zu dritt fragen gegangen. Auch sei es in der Nähe des Hotels gewesen (pag. 11593 Z. 40). Allerdings war offenbar schnell klar, dass sie in diesem Club nicht arbeiten konnte, jedenfalls hatte sie kurz darauf das Vorstellungsgespräch im T.________ H.________, wo sie noch am gleichen Abend hingehen konnte.