_ prostituierte. Glaubhaft sind auch ihre Aussagen, wonach der Beschuldigte und seine Ehefrau sie dazu drängten, sich im Hotel T.________ H.________ vorzustellen und dort zu arbeiten. Unglaubwürdig sind die Aussagen des Beschuldigten, wenn er erklärt, sie habe einerseits den Tag mit ihren Haarproblemen (Läusen) verbracht und andererseits, sie habe bei ganz vielen anderen Clubs auch um Arbeit nachgefragt. Indessen spricht die Privatklägerin selbst in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. Mai 2019 erstmals von einem Club einer Thailänderin, die sie nicht genommen habe, weil sie zu jung gewesen sei und keinen Pass gehabt habe.