Ob sie den Vorschlag abstossend fand oder nicht, wie das die Anklageschrift festhält, lässt sich nicht mit absoluter Sicherheit sagen, sind hierzu ihre Aussagen zu vage, jedoch spielt auch dies keine Rolle, denn als sicher kann gelten, dass sie sich in jener Situation nicht bewusst war, auf was sie sich damals einliess. Zudem gilt es auch hier zu berücksichtigen, dass viele junge F.________ ihre Zukunft nur im Ausland sehen und nicht im eigenen Land und sich unrealistische Hoffnungen machen.