11599 Z. 29 ff.). Erzwungener Geschlechtsverkehr heisse für sie, dass Gewalt im Spiel sei. Er habe es immer wieder wiederholt und so einen Druck auf sie ausgeübt. Dies habe sich darin geäussert, dass er sie mündlich angegriffen habe und alles unternommen habe, damit sie nachgebe. Auf Vorhalt, wonach es in der Schweiz nochmals zu vaginalem Geschlechtsverkehr gekommen sein soll und Frage, ob sie dies gewollt habe, verneinte die Privatklägerin, aber es sei für sie wie ein Muss gewesen. Sie habe sich verpflichtet gefühlt. Er habe ihr Druck gemacht, dass sie es machen müsse. Sie habe es zugelassen, weil er ihr finanziell geholfen habe und sie sich schuldig gefühlt habe (pag.