Es stellen sich mehrere Fragen, so, weshalb sie dies fast sechs Jahre später erwähnt, ob der Beschuldigte sie dorthin führte oder ob sie selbstständig ging, weil sie Angst vor den Schulden hatte. In der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte sie zwar, dass der Beschuldigte und seine Frau mitgekommen seien und erst als sie dort keine Anstellung gefunden habe, habe sich seine Ehefrau um ihre Anstellung im Hotel T.________ H.________ gekümmert (pag. 11312 Z. 34-42; pag. 11593 Z. 38-45). Weiter fällt auf, dass sich die Privatklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Befragung nicht mehr an AR.