Ebenfalls unklar ist die Bedeutung ihrer Aussage in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. Mai 2019 auf Frage, ob er ihr in G.________ gesagt habe, sie müsse die Schulden zurückzahlen, ja, es sei ein Thai-Salon in G.________ gewesen, aber die Frau habe sie nicht genommen, weil sie zu jung gewesen sei und keinen Pass gehabt habe. Es stellen sich mehrere Fragen, so, weshalb sie dies fast sechs Jahre später erwähnt, ob der Beschuldigte sie dorthin führte oder ob sie selbstständig ging, weil sie Angst vor den Schulden hatte.