Zu ihren Aussagen ab dem Zeitpunkt in der Schweiz (mit Ausnahme der sexuellen Übergriffe, auf die weiter unten eingegangen wird) sind weiter zwei Sachen auffällig: Einerseits stimmen ihre Aussagen nicht mit der Telefonauswertung überein (vgl. oben) und andererseits bleibt bis zuletzt fraglich, wann, wie lange, warum und wie sie dazu kam, im Hotel T.________ H.________ zu arbeiten und welche Rolle nun der Beschuldigte effektiv hatte. Ebenfalls unklar ist die Bedeutung ihrer Aussage in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 20. Mai 2019 auf Frage, ob er ihr in G.________ gesagt habe, sie müsse die Schulden zurückzahlen, ja, es sei ein Thai-Salon in G._____