Auffällig ist dann wiederum, dass völlig unklar geblieben ist, wie sie sich den Lebensunterhalt während dieser Zeit – es muss von ca. drei Monaten ausgegangen werden – finanzieren konnte. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erzählte sie zwar neu auch von einer Schwarzarbeit in der Schneiderei und erwähnte auch ganz klar, dass nicht der Beschuldigte für ihren Lebensunterhalt aufkam (pag. 11310 Z. 8 ff.), wer indessen dafür aufkam, ist auch nach diesen Aussagen unklar geblieben. Anlässlich der oberinstanzlichen Befragung führte sie dann aber aus, dass sie im Hotel in F.________ vom Beschuldigten gelebt habe;