Schliesslich ist auch der aktiven Telefonüberwachung des Telefonverkehrs zwischen der Ehefrau und dem Beschuldigten klar ersichtlich, dass dieser – entgegen seiner Aussagen – im Bilde über die Tätigkeit seiner Ehefrau in der Schweiz war und sie ihm regelmässig Geld schickte. Ebenfalls klar ist, dass sie ihm regelmässig ihre Einnahmen mitteilte und er sie auch mehr oder weniger zwang weiterzuarbeiten, als sie physisch und psychisch eigentlich dazu nicht mehr in der Lage war. Ansonsten kann aus den Gesprächen nicht viel abgeleitet werden.