41 nahme durch die Polizei ein gutes Einvernehmen bestand und sie sich gegenseitig einluden oder um Hilfe baten. Schliesslich ist auch der aktiven Telefonüberwachung des Telefonverkehrs zwischen der Ehefrau und dem Beschuldigten klar ersichtlich, dass dieser – entgegen seiner Aussagen – im Bilde über die Tätigkeit seiner Ehefrau in der Schweiz war und sie ihm regelmässig Geld schickte.