Da sie dann in der Schweiz nicht erwartet worden sei und kein Geld gehabt habe, hätten sie entschieden, dass sie halt bei ihnen bleibe. Es sei auch richtig, dass er mit der Privatklägerin alleine im Zimmer gewesen sei, da ja seine Frau bis 02:00 oder 03:00 Uhr nachts weggewesen sei (Z. 38). Gefragt, was passiert sei, als er mit der Privatklägerin alleine im Zimmer gewesen sei, erklärte er, er sei nicht im Zimmer geblieben, habe sich mit einem Kollegen getroffen und nach Arbeit gefragt. Die Privatklägerin sei auch mit ihren Haarproblemen beschäftigt gewesen (Z. 41 ff.). Auf Nachfrage erklärte er dann, sie hätten einfach ferngesehen als sie um 09:00 Uhr dort angekommen seien.