Als er von seiner Reise mit der Privatklägerin nach F.________ zurückgekehrt sei, habe er noch nicht gewusst, dass sich seine Frau prostituiere, nur, dass sie in einer Bar arbeite (Z. 17). Es sei richtig, dass er im Juli 2013 bereits in der Schweiz gewesen sei, auch damals um einen Job zu finden, er sei weder im Juli noch im September 2013 je im Hotel T.________ H.________ gewesen (Z. 42 ff.). Angesprochen auf die Busreise mit der Privatklägerin bestätigte er diese und erklärte, jeder habe das Ticket selbst bezahlt. Da sie dann in der Schweiz nicht erwartet worden sei und kein Geld gehabt habe, hätten sie entschieden, dass sie halt bei ihnen bleibe.