Er trinke nicht, er rauche nicht. Er habe ihr das mit den Läusen gesagt und dass sie sich öfters waschen solle (Z. 365 f.). Angesprochen auf den Vorfall mit der Privatklägerin betreffend das Warten vor der Ampel in H.________ gab er an, sie nicht runtergemacht zu haben. Es sei verständlich, dass man sich in einem fremden Land nicht auskenne und nicht wisse, wie es laufe (Z. 371 f.). Es stimme auch nicht, dass er zu diesem Vorstellungsgespräch mitgegangen sei. Sie habe gesagt, er habe sie bis zur Tür begleitet. Aber das stimme nicht, dort habe es bestimmt Kameras und dann hätte man bestimmt gesehen, dass er bis zur Türe mit ihr gegangen wäre. Er habe sie auch weder in F.___