37 werde allerlei gemunkelt (Z. 250). Er sei immer anständig zur Privatklägerin und zu allen Leuten gewesen. Er habe sie nicht schlecht behandelt, weder in der Heimat noch hier. Auch sei es nicht wahr, dass er ihr während der Fahrt in die Schweiz im Reisecar Vorwürfe gemacht habe, weil sie mit einem anderen Mädchen gesprochen habe oder bei einer Kontrolle hätte sagen sollen, sie würde zu ihrer Schwester nach Q.________ gehen. Sie habe bei ihm keine Schulden gehabt, ausser den CHF 50.00, die er ihr für die Lotion gegen die Läuse gegeben habe.