Zum Hotel könne er sagen, dass sie selber dieses für 10 Tage bezahlt habe und zwar umgerechnet CHF 100.00 (Z. 44 ff.). Eine heikle Sache sei noch, dass sie sich für Geld bereits in F.________ verkauft habe. Wo sie es gemacht habe, wisse er nicht, einen einzigen Zeugen, AW.________, könne er angeben. Dies sei sein Trauzeuge und der habe es ihm erzählt. Die Privatklägerin sei mit ihm unterwegs gewesen und sie hätten miteinander geschlafen (Z. 72). Auf Frage, was er über ihr Leben gewusst habe, erklärte der Beschuldigte, sie hätten sich gut verstanden und sie habe ihm viel über ihr Leben erzählt.