Er erklärte, es gäbe einiges was nicht ganz so gewesen sei, wie die Privatklägerin es geschildert habe (Z. 16 ff.). An jenem Abend, als sie mit Freunden in F.________ ein Fest gehabt hätten, habe die Privatklägerin sehr viel getrunken, in guter Stimmung auf dem Tisch getanzt und Männer hätten an ihr gezogen, weshalb er sie wegholen liess. Im Auto sei sie in ein Alkoholkoma gefallen und er habe sie dann ins Spital gebracht. Ihre Freundin AT.________ habe sie dann dort nach zwei bis drei Tagen abgeholt (Z. 25 ff.). Den Nachnamen von AT.________ wisse er leider nicht mehr. Zum Hotel könne er sagen, dass sie selber dieses für 10 Tage bezahlt habe und zwar umgerechnet CHF 100.00 (Z. 44 ff.).