36 24. und 25. September 2013 führte der Beschuldigte aus, dass er die Schweizer SIM-Karte ja herausgenommen habe, als er in F.________ angekommen sei. Er habe diese Nachrichten wahrscheinlich gar nicht gesehen (Z. 363). Der Beschuldigte wurde am 27. Mai 2019, nach der Videoübertragung der Einvernahme der Privatklägerin, nochmals bei der Staatsanwaltschaft einvernommen (pag. 236 ff.). Er erklärte, es gäbe einiges was nicht ganz so gewesen sei, wie die Privatklägerin es geschildert habe (Z. 16 ff.).