Er habe ihr geraten, zur Polizei zu gehen und dies zu melden. Er glaube, er habe noch zwei Mal versucht, sie anzurufen, aber sie habe nicht geantwortet. Dann habe er es sein lassen (Z. 350). Auf Vorhalt, die Privatklägerin habe ihm jeweils morgens ihre Einkünfte aus der Prostitution rapportieren müssen, sagte er: «Ich habe kein Wort mehr seitdem mit ihr gesprochen. Nichts! Absolut Nichts!» (Z. 355). Auf Vorhalt der beiden SMS vom