Er wisse nicht mehr genau, ob seine Frau K.________ die ganze Nacht bei ihnen im Zimmer gewesen sei. Er glaube, sie sei noch zur Arbeit gegangen zwischendurch. Sie sei abends weggegangen und sei etwa um zwei Uhr nachts wieder ins Hotelzimmer gekommen und habe geschlafen. Er habe absolut in keinster Weise sexuellen Verkehr mit der Privatklägerin gehabt (Z. 271). Die Stimmung zwischen ihm, seiner Frau und der Privatklägerin sei ganz normal gewesen (Z. 276).