Und seine Frau sei ja auch noch da gewesen. Wie hätte dies vonstattengehen sollen, das gehe ja gar nicht. Das Einzige, was sie ihm vorwerfen könne, sei, dass er ihr gesagt habe, dass sie ungewaschen und voller Läuse gewesen sei. Er habe schon mit ihr «geschumpfen» (Z. 521). Auch den Vorhalt, er habe bei ihr Oralsex erzwungen, stritt der Beschuldigte vehement ab: «Nehmen wir mal an, es wäre so gewesen, sie hätte ja schreien können. Wir waren ja in einem Hotel, sie hätte sich wehren können. Ich habe das nicht gemacht. Ich bin sprachlos, wie ein Mensch so was behaupten kann, was nicht wahr ist» (Z. 530 ff.).