CHF 50.00 zurückgewollt habe. Nun mache sie ihm solche Schwierigkeiten. Die Privatklägerin erzähle Märchen, vielleicht hätten ihre Freundinnen sie angestiftet. Er schwöre, er schwöre, es sei nicht wahr. Er habe noch nie Probleme gehabt mit der Polizei (Z. 456). Es könne bereits 2013 gewesen sein, dass er ein Schreiben mit den Anschuldigungen bekommen habe. Auf entsprechende Nachfrage bestätigte er, von den Anschuldigungen seit Jahren zu wissen (Z. 483). Konfrontiert mit den Tatvorwürfen der Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung wandte sich der Beschuldigte abermals direkt an die Staatsanwältin und hielt fest, dass dies nicht wahr sei (Z. 494).