Bei der Gelegenheit mit dem Portemonnaie habe sie wohl dieses Märchen aufgetischt. Auf Vorhalt der Angaben der Privatklägerin, dass er ihr gesagt habe, dass er sich in sie verliebt habe und sie zusammen eine Beziehung geführt hätten, fasste der Beschuldigte sich ans Herz und sprach weinerlich (Verbal; Z. 354). Sie hätten sich nicht ineinander verliebt. Er habe nichts mit ihr zu tun gehabt. Es sei nicht wahr, dass er sie dann gefragt habe, ob sie bereit sei, in die Schweiz zu kommen, um Geld zu verdienen. Sie habe Freundinnen gehabt, die hier gearbeitet hätten und erfahren, dass diese viel Geld heimschicken würden. Sie habe das auch gewollt.