nichts sage. Auf Vorhalt, dass die Privatklägerin mutmasslich Opfer von Menschenhandel geworden sei, zuckte dieser mit den Schultern und hielt fest: «Was habe ich damit zu tun? Was kann ich dafür? Das ist ihre Sache. Sie wurde angestiftet das zu sagen, vielleicht, dass sie als Opfer vom schweizerischen Staat unterstützt wird. Das ist doch nur eine Strategie. Anders kann ich es mir nicht erklären. Wie kann man nur so etwas sagen!» (Z. 337 ff.). Er vermute, dass ihre Freundinnen sie angestiftet hätten. Aus irgendeinem Grund müsse sie es ja getan haben. Wahrscheinlich, damit man ihr helfe. Bei der Gelegenheit mit dem Portemonnaie habe sie wohl dieses Märchen aufgetischt.