Weiter wisse er nichts von ihr. Auf Vorhalt, dass sie zu dritt in diesem Hotel in G.________ gewesen seien und auf Frage, ob dort irgendetwas Spezielles passiert sei, führte der Beschuldigte aus: «Ich schwöre, dass ich dieses Mädchen nicht einmal mit dem kleinen Finger angerührt habe. Ich habe nichts anderes getan. Ich habe immer ehrlich gearbeitet. Ich kenne nur ehrliche Arbeit. Ich habe nie Probleme gehabt mit der Polizei, nicht einmal eine Geldstrafe» (Z. 300 ff.). Gemäss Verbal redete der Beschuldigte dabei weinerlich und brach in Tränen aus (Z. 303). Er habe mit diesem Mädchen nichts zu tun gehabt, sie sei nur Teil eines Freundeskreises gewesen.