Ja, er habe selber dem vereinfachten Auslieferungsverfahren zugestimmt. Er habe mit seinem Anwalt gesprochen und dann hätten sie gesagt, dass sie so schnell wie möglich reinen Tisch machen möchten (Z. 205). In der Schweiz sei er schon gewesen, um Arbeit zu suchen und zwar 2012/2013. Um was es hier gehe, habe er aus den Papieren erfahren. Es gehe um die Privatklägerin, eine Freundin aus F.________, eine Freundin als Teil einer befreundeten Gruppe, welche ihn beschuldige. Sie sei Prostituierte in F.________ gewesen und habe von dem gelebt (Z. 248).