Sie habe das Geld nach Hause geschickt, damit sie das Haus hätten renovieren können. Auf Nachfrage, ob es bei der Tätigkeit seiner Frau um Sexarbeit gehe, gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er dies dann am Schluss erfahren habe. Sie seien deswegen ein Jahr getrennt gewesen. Er habe sie angefleht, nach Hause zu kommen, aber sie habe nicht gewollt. Er glaube, sie habe die Sexarbeit in diesem Club gemacht, aber er wisse nicht wo. Er habe in der Schweiz Arbeit gesucht, aber leider Absagen bekommen (Z. 189). Ja, er habe selber dem vereinfachten Auslieferungsverfahren zugestimmt.