Sie habe sich schuldig gefühlt. Sie habe sich eingegrenzt gefühlt von der ganzen Lage. Sie habe die Sprache nicht gekonnt und nirgends hingegen können. Sie habe auch kein Geld gehabt (pag. 11600 f.). 10.3 Aussagen des Beschuldigten Anlässlich der Hafteröffnung bei der Staatsanwaltschaft vom 9. April 2019 (pag. 197 ff.) wurde der Beschuldigte zunächst zu seiner Person und zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt (pag. 198 ff.). Zu seiner Ehefrau befragt, erklärte er, diese sei wohl in F.________, da sie einen neuen Pass machen müsse (pag. 201 Z. 126 ff.) und sie arbeite zurzeit wegen der Kinder nicht.