32 nommen, so dass sie nachgebe. Auf Vorhalt ihrer Aussage, wonach es in der Schweiz nochmals zu einem vaginalen Geschlechtsverkehr gekommen sei und Frage, ob sie das gewollt habe oder nicht, verneinte die Privatklägerin dies und führte aus, dass es für sie wie ein Muss gewesen sei. Sie sei wie verpflichtet gewesen. Er habe ihr Druck gemacht, dass sie das machen müsse. Auf abschliessende Frage, weshalb sie das zugelassen habe, führte die Privatklägerin aus, dass er ihr finanziell geholfen habe. Sie habe sich schuldig gefühlt.