ihr geschrieben habe: «Wo zum Teufel bist du?». Auf Vorhalt, dass diese SMS morgens um 05:00 Uhr gekommen sei, führte die Privatklägerin aus, dass das Nokia ein falsches Datum und eine falsche Uhrzeit angezeigt habe. Die Frage, ob es in G.________ in diesem Hotel erzwungenen Geschlechtsverkehr, also vaginal, gegeben habe, verneinte die Privatklägerin und fügte an, dass es nur Oralsex gegeben habe (pag. 11599 Z. 1 ff.). Auf Ergänzungsfrage, was für sie erzwungener vaginaler Geschlechtsverkehr heisse, führte die Privatklägerin aus, dass das für sie heisse, wenn man Gewalt ins Spiel bringe. Er habe es immer wieder wiederholt und so einen Druck auf sie ausgeübt.